Prinzipiell ist der Bohrpunkt frei wählbar. Er muss frei zugänglich und für das Bohrgerät erreichbar sein. Der Bohrpunkt sollte mindestens 3 Meter von der Grundstücksgrenze entfernt sein. Zudem muss Kabel- und Leitungsfreiheit am Bohrpunkt bestehen.
Speziell bei Geothermiebohrungen muss ein Mindestabstand zwischen den Bohrungen von je mind. 6 Meter eingehalten werden.