Ist der Bohrpunkt im Grundstück frei wählbar?
Prinzipiell ist der Bohrpunkt frei wählbar. Er muss frei zugänglich und für das Bohrgerät erreichbar sein. Der Bohrpunkt sollte mindestens 3 Meter von der Grundstücksgrenze entfernt sein. Zudem muss Kabel- und Leitungsfreiheit am Bohrpunkt bestehen.
Speziell bei Geothermiebohrungen muss ein Mindestabstand zwischen den Bohrungen von je mindestens 6 Metern eingehalten werden.
Ist mein Grundstück für eine Erdwärmebohrung geeignet?
Aus geologischer Sicht ist überall ein Mindestmaß an Erdwärme vorhanden. Je nach Größe des Grundstücks kommen Flächenkollektoren oder Erdsonden zum Einsatz. Bei Flächenkollektoren gilt es jedoch zu beachten, dass diese eine große Fläche einnehmen, welche danach nicht mehr bebaut oder mit tiefwurzelnden Pflanzen bestückt werden kann. Die Installation von Erdsonden, benötigt deutlich weniger Platz und wird daher im meist favorisiert. Hier ist lediglich darauf zu achten, dass laut VDI 4640 ein Abstand von 6 Metern zwischen den Sonden vorgeschrieben ist.
Wie tief muss gebohrt werden?
Eine Bemessung der Erdwärmesonde erfolgt somit stets individuell auf den Kundenbedarf angepasst. Die erforderliche Länge der Erdwärmesonde, hängt von der benötigten Heizleistung des zu beheizenden Objektes und der Wärmeleitfähigkeit des Untergrundes ab. Meist werden zwei Erdsonden verbaut, sodass sich die Entzugsleistung aufteilt. Je mehr Erdsonden eingebracht werden, desto geringer wird die Bohrtiefe. Dies ist in Ausnahmefällen notwendig, wenn aufgrund der geologischen Situation, die Bohrtiefe beschränkt ist
Muss eine Bohrung (Brunnen- oder Geothermiebohrung) angezeigt werden?
Jede Bohrung, unabhängig ob es sich um eine Erdwärme- oder Brunnenbohrung handelt, muss bei der zuständigen Unteren Wasserbehörde angezeigt werden. Diese überprüft die bohrenden Unternehmen, welche Qualifizierungen/Zertifikate vorweisen können müssen, um Bohrungen durchführen zu dürfen. Auch prüft diese Behörde die geologischen Gegebenheiten und kann unter Umständen auch eine Bohrung reglementieren oder sogar gänzlich untersagen. So zum Beispiel in Trinkwasserschutzgebieten oder Hohlraumgebieten. All diese Maßnahmen dienen dem Schutz der Umwelt und vor allem des Grundwassers.