Jede Bohrung, unabhängig ob es sich um eine Erdwärme- oder Brunnenbohrung handelt, muss bei der zuständigen Unteren Wasserbehörde angezeigt werden. Diese überprüft die bohrenden Unternehmen, welche Qualifizierungen/Zertifikate vorweisen können müssen, um Bohrungen durchführen zu dürfen. Auch prüft diese Behörde die geologischen Gegebenheiten und kann unter Umständen auch eine Bohrung reglementieren oder sogar gänzlich untersagen. So zum Beispiel in Trinkwasserschutzgebieten oder Hohlraumgebieten. All diese Maßnahmen dienen dem Schutz der Umwelt und vor allem des Grundwassers.
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